Wie ist die Ausgangslage?
Die AFD ist als "extremistischer Verdachtsfall" im Jahre 2021 eingestuft worden.
Im März 2022 hat das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig
bestätigt. In der ersten Instanz , gegen das Urteil ist die AFD in Berufung gegangen.
Im Oberverwaltungsgericht NRW in Münster wird nun verhandelt und entscheidet.
Außerdem geht es um die Einordnung der AFD-Jugendorganisation ´Junge Alternative´´ als Verdachtsfall sowie die Einordnung des-offiziell inzwischen aufgelösten-´´Flügels ´als ´´gesichert rechtsextremistisch´´.
Am 12.und 13.März hat das Gericht die Verhandlungstermine angesetzt. Es ist noch nicht klar ob und wann an diesen Tagen ein Urteil fällt.
Das BFV prüft nach Medienberichten, ob die AFD vom Verdachtsfall in die Kategorie ´´gesichert extremistische Bestrebung ´´hochgestuft wird. Im aktuellen Gerichtsverfahren geht es darum aber nicht. Die AFD könnte sich gegen eine mögliche Hochstufung in einem seperaten Gerichtsverfahren wehren. Im Bundesverfassungsgericht könnte das beantragt werden. Es gibt den Verdacht, dass das Pateinverbot durchkommt.
Quellen:
https://www.morgenpost.de/politik/article241867996/Wie-rechts-ist-die-AfD-Wegweisende-Verhandlung-startet.html
Bildquelle:
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